Schutzvertrag

 

Schutzvertrag

für

 

 

 

§ 1 Schutzvertrag

 

Der Schutzvertrag wird zum Wohlergehen des Tieres abgeschlossen.Und wurde vom Käufer ab Kauf und erhalt des Tieres akzeptiert.

 

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§ 2 Allgemeine Haltungsanforderungen

 

Der/Die Empfänger verpflichtet/-en sich das Tier im Einklang mit den Tierschutz rechtlichen Vorschriften und artgerecht zu halten.

Artgerecht heißt, dass die Tiere genügend Platz haben, ihnen täglich frisches und sauberes Wasser und Futter gegeben wird, die Einstreu sauber und trocken ist und ein Zusammenleben mit einem Artgenossen gewährleistet sein muss).

·

Außenställe sind so zu bauen, dass die Tiere nicht entlaufen können und gegen Fressfeinde gesichert sind.

·

Mit den Tieren nicht zu züchten da es als reines Liebhaber gekauft wurde,und sie nicht für Tierversuche weiterzugeben.

·

Quälerei und Misshandlungen auch durch Dritte zu verhindern.

 

Der/Die Empfänger wurde/-n in schriftlicher und mündlicher Form über die Bedürfnisse

von Meerschweinchen informiert.

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§ 3 Tierarzt

 

Der/Die Empfänger verpflichtet/-en sich außerdem

· jederzeit die tierärztliche Versorgung des Tieres zu gewährleisten.

·

bei Unterbringung von männlichen und weiblichen Meerschweinchen in einem Käfig die

männlichen Tiere unverzüglich beim Eintritt der Geschlechtsreife von den weiblichen zu

trennen oder vom Tierarzt kastrieren zu lassen.

·

die Tötung des Tieres ist nur bei zwingenden medizinischen Gründen durch einen

Tierarzt zulässig.

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§ 4 Weitergabe und Rückgabe

·

Die Weitergabe des Tieres ist nur nach Rücksprache mit dem Züchter/ Verkäufer erlaubt, um gemeinsam eine Regelung zum Wohle des Tieres zu finden.

Eine Rücknahme des Tieres erfolgt unentgeltlich.

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§ 5 Zuwiderhandlungen

 

Die Verletzung einer Vertragsverpflichtung berechtigt den/die o.a. Vorbesitzer/Züchtervon diesem Vertrag zurückzutreten und die entschädigungslose Rückgabe des Tieres/der

Tiere zu verlangen. Bei einer groben Pflichtverletzung wird zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro fällig, zu zahlen innerhalb eines Monats nach Feststellung der

Pflichtverletzung. Das heißt, wenn trotz kaufes als Liebhaber mit dem Tier Nachwuchs produziert wird.

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§ 6 Sonstiges

 

Die Abgabe erfolgt per Schutzvertrag gegen eine Gebühr die den anderen Tieren wider zu Gute kommt.

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§ 7 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt das die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch einesolche wirksame zu ersetzten, die dem verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.

Vorliegenden Schutzvertrag erkenne ich an und bestätige, daß ich über Form der Bedürfnisse von Meerschweinchen über genügend Erfahrung verfüge (Tierschutzgesetz ab 01.08.2014)

 

Für diesen Schutzvertrag bedarf es vom Käufer keine Unterschrift. Der Vertrag wurde im Angebot des Tieres erwähnt, und mit Kauf akzeptiert.

 

 

Moritz und Kimba beim kuscheln